BEEIDIGTER ÜBERSETZER
SERBISCH, BOSNISCH, KROATISCH
(sudski tumač za srpski, bosanski, hrvatski)
Ich bin beeidigter Übersetzer für Serbisch, Bosnisch und Kroatisch und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen, standesamtlichen Urkunden, Unterlagen für Eheschließung oder Einbürgerung, von Gerichtsurteilen oder anderen Dokumenten? Kontaktieren Sie mich! Ich berate Sie gerne!
Kontakt: Tel. 0151 701 53821 (auch per WhatsApp) E-Mail: uebersetzer.bks@gmail.com |
(Anerkannt in Deutschland, Österreich und Schweiz)
Zu den offiziellen Dokumenten, die meistens beglaubigt übersetzt werden müssen, zählen u.a.: Diplomurkunden, Zeugnisse, Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, Kauf- und andere Verträge, Gerichtsurteile, Scheidungsurteile, Ehefähigkeitszeugnis, Einbürgerungszusicherung, Führerschein, Rentenunterlagen, Vollmachtserklärungen, diverse Bescheinigungen.
Am gleichen Tag erledigt und deutschlandweit zugestellt! |
Beeidigter Übersetzer für serbisch, bosnisch und kroatisch
Wichtigste Informationen zum Ablauf:
- Die Übersetzung wird von mir beglaubigt und von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
- Der Übersetzungsauftrag wird meistens innerhalb von 24 Stunden ausgeführt.
- Der Anfangspreis liegt bei 20 Euro für kürzere Texte, für Standarddokumente meistens zwischen 30 und 40 Euro. Gerne unterbreite ich Ihnen nach der Einsichtnahme in Ihre Unterlagen ein unverbindliches Angebot.
- Ihre Unterlagen können Sie mir als Foto per WhatsApp/Viber/Telegram (0151 701 53 821) oder als Scan per E-Mail (uebersetzer.bks@gmail.com) zukommen lassen - umgehend werden Sie ein unverbindliches Angebot von mir erhalten.
- Die Rechnung für die beglaubigte Übersetzung kann per Überweisung oder über PayPal beglichen werden.
- Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per Post oder Sie können sie persönlich abholen.
- Unabhängig davon, wo Ihr Wohnort in Deutschland ist, kann ich Ihre Unterlagen schnell, preiswert und in hoher Qualität übersetzen.
- Gerne lasse ich Ihnen die Übersetzung vorab als PDF zukommen.
- In manchen Fällen wird für die Unterlagen eine Apostille verlangt. Die Apostille kann nur in dem Land eingeholt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde: Für serbische Dokumente also z.B. beim Belgrader Amtsgericht; für die in Deutschland ausgestellte Dokumente z.B. beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
- Auch wenn Ihre Unterlagen in kyrillischer Schrift verfasst sind, ist das kein Problem - gerne übersetze ich Ihre Unterlagen ins Deutsche.
- Falls Sie eine Vollmacht erhalten haben oder geben möchten, müssen Sie hierfür einen Notar aufsuchen. Ihre von einem deutschen Notar beglaubigte Vollmacht kann ich gerne übersetzen. Die Notare in Deutschland können auch Vollmachtserklärungen, die in serbischer/bosnischer Sprache verfasst wurden, beglaubigen, wobei sie einen Vermerk machen, dass sie eine fremdsprachige bzw. Vollmacht in serbischer/bosnischer Sprache beglaubigen. In diesem Fall muss nur dieser Vermerk des Notars auf deutsch übersetzt werden.
Ermächtigt durch das Landgericht Berlin
Ovlašćen od Berlinskog Pokrajinskog Suda.
Kontakt:
E-Mail: uebersetzer.bks@gmail.com
Tel. 0151 701 53821
Beeidigter Übersetzer serbisch deutsch
Beeidigter Übersetzer kroatisch deutsch
Beeidigter Übersetzer bosnisch deutsch
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Beeidigter Übersetzer deutsch bosnisch
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