Mein Name ist Djordje Kandic und ich bin vom Berliner Landgericht beeidigter Übersetzer für Serbisch, Bosnisch und Kroatisch.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen, standesamtlichen Urkunden, Unterlagen für die Eheschließung oder Einbürgerung, von Gerichtsurteilen oder anderen Dokumenten? Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gerne!
Tel. 0151 701 53821 (auch per WhatsApp) E-Mail: uebersetzer.bks@gmail.com |
(Anerkannt in Deutschland, Österreich und Schweiz)
Zu den offiziellen Dokumenten, die meistens beglaubigt übersetzt werden müssen, zählen u.a.: Diplomurkunden, Zeugnisse, Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, Kauf- und andere Verträge, Gerichtsurteile, Scheidungsurteile, Ehefähigkeitszeugnisse, Einbürgerungszusicherung, Führerschein, Rentenunterlagen, diverse Bescheinigungen.
Am gleichen Tag erledigt und deutschlandweit zugestellt! |
Beeidigter Übersetzer für serbisch, bosnisch und kroatisch
Wichtigste Informationen zum Ablauf:
- Die Übersetzung wird von mir beglaubigt und von allen Behörden in Deutschland anerkannt.
- Ihre Unterlagen können Sie mir als Foto per WhatsApp/Viber/Telegram an 0151 701 53 821 oder als Scan per E-Mail an uebersetzer.bks@gmail.com zukommen lassen - umgehend werden Sie ein unverbindliches Angebot für die Beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen erhalten.
- Der Übersetzungsauftrag wird meistens innerhalb von 24 Stunden ausgeführt.
- Der Anfangspreis liegt bei 20 Euro für kürzere Texte, für Standarddokumente meistens zwischen 30 und 40 Euro. Gerne unterbreite ich Ihnen nach der Einsichtnahme in Ihre Unterlagen ein unverbindliches Angebot.
- Die Rechnung für die beglaubigte Übersetzung kann per Überweisung oder über PayPal beglichen werden.
- Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per Post oder Sie können sie auch persönlich abholen.
- Unabhängig davon, wo Ihr Wohnort in Deutschland ist, kann ich Ihre Unterlagen schnell, preiswert und in hoher Qualität übersetzen.
- Gerne lasse ich Ihnen die Übersetzung vorab als PDF zukommen.
- In manchen Fällen wird für die Unterlagen eine Apostille verlangt. Die Apostille kann nur in dem Land eingeholt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde: Für serbische Dokumente also z.B. beim Belgrader Amtsgericht; für die in Deutschland ausgestellte Dokumente z.B. beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
- Auch wenn Ihre Unterlagen in kyrillischer Schrift verfasst sind, ist das kein Problem - gerne übersetze ich Ihre Unterlagen ins Deutsche.
Djordje Kandic - Beeidigter Übersetzer Serbisch, Bosnisch, Kroatisch - Berlin
Tel. 0151 701 53821
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