BEEIDIGTER ÜBERSETZER
SERBISCH, BOSNISCH, KROATISCH

DJORDJE KANDIC

Leistungen - Übersetzer für Serbisch, Bosnisch, Kroatisch

Ich übersetze Urkunden, Zeugnisse, Auszüge aus den Geburten-, Ehe- und Sterberegistern, Verträge, Gerichtsurteile, Unterlagen für Eheschließung und Ehescheidung, Änderung der Staatsangehörigkeit, Rentenunterlagen, Verkaufs- und Marketingunterlagen sowie alle weiteren Dokumente aus dem Serbischen, Bosnischen und Kroatischen ins Deutsche und umgekehrt. (Anerkannt in Deutschland, Österreich und Schweiz)

                                    tel.:    0151 701 53 821

                        E-Mail:    uebersetzer.bks@gmail.com

Beeidigter Übersetzer für serbisch, bosnisch und kroatisch

Wichtigste Informationen zum Ablauf:


- Die Übersetzung wird von mir beglaubigt und von allen Behörden in Deutschland anerkannt.

- Ihre Unterlagen können Sie mir als Foto per WhatsApp/Viber/Telegram (0151 701 53 821) oder als Scan per E-Mail (uebersetzer.bks@gmail.com) zukommen lassen - umgehend werden Sie ein unverbindliches Angebot für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen erhalten.

- Ich garantiere Ihnen: 

  • die höchste Qualität der Übersetzung (Link zu den Rezensionen)
  • Zeit sparende Bearbeitung Ihres Auftrags
  • Einhaltung aller vereinbarten Fristen und Termine
  • vertrauliche Behandlung Ihrer zu übersetzenden Unterlagen
  • faire Preisgestaltung


- Der Anfangspreis liegt bei 20 Euro für kürzere Texte, für Standarddokumente meistens zwischen 30 und 40 Euro. Gerne unterbreite ich Ihnen nach der Einsichtnahme in Ihre Unterlagen ein unverbindliches Angebot.

- Die Rechnung für die beglaubigte Übersetzung kann per Überweisung oder über PayPal beglichen werden.

- Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per Post oder Sie können sie persönlich abholen.

Unabhängig davon, wo Ihr Wohnort in Deutschland ist, kann ich Ihre Unterlagen schnell, preiswert und in hoher Qualität übersetzen.

- Gerne lasse ich Ihnen die Übersetzung vorab als PDF zukommen.

- In manchen Fällen wird für die Unterlagen eine Apostille verlangt. Die Apostille kann nur in dem Land eingeholt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde: Für serbische Dokumente also z.B. beim Belgrader Amtsgericht; für die in Deutschland ausgestellte Dokumente z.B. beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

- Immer öfter werden die Übersetzungen aus Serbien oder Bosnien abgelehnt und Übersetzung eines in Deutschland beeidigten Übersetzers verlangt; alternativ kann der in Deutschland beeidigte Übersetzer eine Bescheinigung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der in Serbien oder Bosnien angefertigten Übersetzung ausstellen. Nach Prüfung Ihrer in Serbien oder Bosnien angefertigten Übersetzung kann ich Ihnen eine solche Bestätigung ausstellen.

- Auch wenn Ihre Unterlagen in kyrillischer Schrift verfasst sind, ist das kein Problem - gerne übersetze ich Ihre Unterlagen ins Deutsche.


Djordje Kandic - Übersetzer für Serbisch, Bosnisch, Kroatisch




- Prevodim dokumentaciju za razvod/sklapanje braka, izvode iz matičnih knjiga rođenih/venčanih/umrlih, dokumentaciju za dobijanje/izlazak iz državljanstva, svedočanstva, diplome, potvrde, preporuke, sudske odluke i presude, dokumenta za prijavu i odjavu vozila, lična dokumenta, vozačke dozvole i sva ostala dokumenta.

- Na zahtev nemačkih službi vršim proveru i dodatnu overu prevoda sačinjenih u Srbiji, Bosni i Hercegovini i Hrvatskoj.        















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